Nicht das ich in meiner Pseudoparanoia jemals daran gezweifelt hätte, dass es für die Ermittler in einem Strafverfahren ein Problem gewesen wäre. Jedoch ist es nun amtlich: Das Bundesverfassungsgericht erleubt nun auch den Zugrifff auf Emails, wenn soe bei dem Provider im Postfach liegen (Golem hat auch einen netten Beitrag dazu).
Na dann, wird ja alles gut.
Fernmeldegeheimnis hin oder her. Wo kämen wir denn hin, wenn es bei der Ermittlung eine größere Rolle spielen würde? Und was würde bloß passieren, wenn die Worte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und eines Anwaltsvereins Geltung hätten?
Jetzt mal im Ernst: Es gibt zwar schon lange keinen Grund mehr, warum man seine Email nicht verschlüsselt (zumindest die "wichtigen" :-)), aber jetzt ist doch mal schluss. Ich denke, ich werde mich mal damit befassen eine art Tutorial zu schreiben, welches sich "Benutzerfreundlich" damit auseinandersetzt.
Just my 2 cents!
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