Verfasst von Christian am 19. März 2010 - 11:22
Unsere neutralen Nachbarn haben ein Gesetz zum Verbot sogenannter "Killerspiele" durch den Nationalrat gedrückt, was gleichbedeutend mit einem baldigen Inkrafttreten ist.
Tja, mit denen ist momentan wohl nicht gut Kirschen essen, wenn irgendetwas auf CD gespeichert ist... Ansonsten mehren sich da die Verbote. Erst Minarettverbot, jetzt das. Aber blanker Hohn ist für mich die Tatsache, das man in der Schweiz demnächst keine solchen Spiele mehr kaufen darf, aber nach Ausübung der Wehrpflicht der ehemalige Soldat für einen Zeitraum die Waffe behalten muss und gegen ein Entgelt erwerben darf!
Via Golem
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Naja, so schnell gehts nun auch wieder nicht...
Naja, verboten wurden sie ja noch lange nichts. Es hat erst ein politischer Prozess begonnen, bei welchem gewisse Parteien ein Verbot fordern. Nun ist es am Bundesrat, die Details auszuarbeiten und dann vom Parlament abzusegnen. Bis ein effektives Verbot in Kraft tritt, kann noch lange Zeit vergehen und hinzu kommt, dass zuerst noch ein entsprechender Gesetztestext (also das eigentliche Verbot) formuliert werden muss. Aber eben, Politik und Presse, ein spannendes Zweiergespannt, wo schnell mal ein falsches Bild vermittelt wird...
Naja, ganz verboten wurden
Naja, ganz verboten wurden sie ja noch nicht. Stände- und Nationalrat haben dem Bundesrat (der sich übrigens gegen ein Verbot ausgesprochen hat) erst den Audtrag erteilt, ein solches Verbot auszuarbeiten. Leider ist dieser Auftrag aber verbindlich. Dass WoW verboten werden wird, halte ich jedoch für sehr unwahrscheinlich. Die Initiatoren des Verbots sprechen von 'einem guten Dutzend' Games, welches sie verboten sehen möchten. (Also v.a. besonders brutale Spiele wie Manhunt - Conterstrike wäre wohl schon harmlos genug) Tatsache ist aber, dass die Initiative recht schwammig formuliert ist, weswegen man noch nicht abschätzen kann, was am Ende rauskommt. Da der für die Ausarbeitung zuständige Bundesrat aber gegen ein Verbot ist, dürfte es wohl nicht allzu sterng ausfallen ;-) Die Initiatoren des Spieleverbotes sind im Übrigen natürlich auch gegen die Aufbewahrung von Armeewaffen zu Hause. Von da her kann man ihnen in diesem Punkt keine Doppelmoral vorwerfen. Vorwerfen kann man diese jedoch den ganzen Waffenbefürwortern im Parlament, welche dem Vorschlag zugestimmt haben.
naja
Zum Glück kann jeder mit einem Referendum (50.000 Unterschriften) eine Volksabstimmung erzwingen ;) siehe Wikipedia: "Bundesgesetze, bestimmte Bundesbeschlüsse und gewisse völkerrechtliche Verträge unterliegen dem fakultativem Referendum. Diese werden üblicherweise von Interessengruppen aus der Bevölkerung ergriffen, können jedoch auch von den Kantonen im Rahmen eines so genannten Kantonsreferendums erfolgen, was jedoch bislang nur ein einziges Mal (2003) geschah. Zu einer Volksabstimmung im Anschluss an ein fakultatives Referendum kommt es, wenn dies mindestens 50.000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen verlangt haben. Zur Annahme einer derartigen Vorlage genügt das Volksmehr." nur leider gibt es zu viele alte leute die das nicht verstehen..